Mehrwertabgabe senken und Zweckbindung erweitern

Basel-Stadt hatte die bei Aufzonungen fällige Mehrwertabgabe als erster Kanton überhaupt schon 1997 eingeführt. Nun nimmt die Regierung das ab diesem Monat geltende landesweite Obligatorium zum Anlass, an der Basler Lösung einige Retuschen vorzunehmen.
Ihre Anpassungen an den Mehrwertabgabe-Bestimmungen im Bau- und Planungsgesetz hatte die Regierung schon 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Neu ins Gesetz aufgenommen wurde die Senkung der Mehrwertabgabe von 50 auf 40 Prozent.
Im Gegenzug soll gemäss der Mitteilung auf die Abzugfähigkeit von Abbruch- und Altlastenkosten verzichtet werden. Diese administrative Vereinfachung erleichtere die Festlegung der Mehrwertabgabe, ohne beim Kanton zu nennenswerten Einnahmeausfällen zu führen.
Neue Grundlagen für spezielle Nutzungszonen
Neu geschaffen oder präzisiert werden sollen mit der Revision im Weiteren die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Mehrwertabgabe in speziellen Nutzungszonen. Dies betrifft die Industrie- und Gewerbezone (Zone 7), die Stadt- und Dorfbildschutzzone, die Bahnareale und die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse.
In diesen Gebieten werden seit einiger Zeit teilweise erhebliche städtebauliche Veränderungen vorgenommen, die regelmässig zu planungsbedingten Mehrwerten führen. Deswegen sei eine gesetzliche Verankerung der Berechnungsweise der Mehrwertabgabe in diesen Zonen angezeigt, hält die Regierung fest.
Die damit verbundene Klärung in diesen speziellen Nutzungszonen erhöht nach Überzeugung der Exekutive die Akzeptanz der Mehrwertgabe und somit der Verdichtungsprojekte. Und diese seien Voraussetzung für zusätzlichen Wohn- und Geschäftsraum in Basel.
Überdies will die Regierung die Zweckbindung der Mehrwertabgabe erweitern. Verwendet durfte diese bisher nur für die Schaffung oder Aufwertung von öffentlich Grünanlagen verwendet werden. Neu sollen die Mittel aus dem Mehrwertfonds generell für öffentliche Freiräume, die der Wohnumfeldaufwertung dienen, eingesetzt werden können.
Ebenfalls mit Geld aus dem Fonds sollen auch öffentliche Grünanlagen finanziert werden können, die ausserhalb des Kantonsgebiets liegen, jedoch an Basel-Stadt angrenzen und vorwiegend von der Basler Bevölkerung genutzt werden. Als Beispiel dafür verweist die Regierung auf den Margarethenpark, der auf Binninger Boden liegt, aber vorab von Menschen aus dem Gundeli genutzt wird.
148 Millionen seit dem Jahr 2000
Für die Finanzierung solcher Projekte im Interesse der gesamten Basler Bevölkerung fliessen erkleckliche Summen in den Fonds. Von 2000 bis 2018 summierte sich die Mehrwertabgabe im Stadtkanton auf 148 Millionen, wie es bei der Kantonsverwaltung auf Anfrage hiess. Der Einnahmenrekord wurde 2017 mit 21 Millionen Franken registriert. Ausgegeben wurden in diesem Zeitraum 94,1 Millionen Franken.