Keine Urnenabstimmungen in Baselbieter Gemeinden trotz Corona-Krise

Somit folgte der Landrat mit 71 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Regierung, die sich ebenfalls gegen die durch einen Vorstoss aus dem Parlament ausgelöste Gesetzesvorlage ausgesprochen hatte. Zuvor hatte der Rat dem Gesetz mit einem sofortigen Inkrafttreten mit 43 zu 38 Stimmen bei 2 Enthaltungen noch zugestimmt.
Da aber das nötige Zweidrittel-Mehr nicht erreicht wurde und somit eine Volksabstimmung im nächsten Jahr nötig geworden wäre, sprach sich auch der SP-Landrat, der das Postulat eingereicht hatte, für eine Ablehnung aus.
Dies unter anderem mit der Begründung, dass das betreffende Gesetz mit späterem Inkrafttreten obsolet würde. Die Gemeinden seien in der Corona-Krise jetzt auf Urnenabstimmungen angewiesen - im Juni brauche das Gesetz niemand mehr, sagte der SP-Landrat.
Dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als Alternative zu Gemeindeversammlungen über die Durchführung von Urnenabstimmungen beschliessen können sollen, war im Landrat äusserst umstritten. Die Fraktionen SVP und Grüne/EVP sprachen sich gegen die Vorlage aus. Die Gegnerinnen und Gegner monierten etwa, dass die Gesetzesvorlage zu einem Abbau der Demokratie führen würde und bezeichneten sie als juristisch heikel.
Auch Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP) betonte, dass man mit der Demokratie keine Experimente machen dürfe. «Ich habe bei diesem Gesetz keine gutes Bauchgefühl», sagte Lauber bei der ersten Lesung am Mittwoch.
Für die Vorlage waren die SP, CVP/GLP und eine Mehrheit der FDP-Fraktion. So würden mit dieser Option wichtige Geschäfte nicht verzögert, hiess es etwa. Die Fraktion Grüne/EVP hatte am Mittwoch einen Rückweisungsantrag gestellt, der jedoch mit 43 zu 39 Stimmen abgelehnt wurde.
Erst am 5. November hatte der Landrat der Regierung das entsprechende SP-Postulat überwiesen. Die Baselbieter Regierung hatte daraufhin im Eilverfahren ein Gesetz zu coronabedingten Alternativen zu Gemeindeversammlungen verfasst und in die Vernehmlassung geschickt.
Die Regierung sprach sich von Anfang an gegen die Gesetzesvorlage aus, die eine bis Juni 2021 befristete Abweichung zum Gemeindegesetz zur Folge gehabt hätte. Grundsätzlich sei die Durchführung von Gemeindeversammlungen nach wie vor möglich, begründete sie.