Kanton Basel startet das Pilotprojekt «Rauchfreie Sportanlagen»

Bisher gibt es im Aussenbereich der kantonalen Sportanlagen keine allgemeingültigen Vorgaben zum Rauchen.
Ein Rauchverbot gilt nur um Kunstrasenfelder sowie in Gebäuden auf Sportanlagen.
Im Rahmen eines Pilotprojekts ist ab April 2023 auf der Sportanlage Bachgraben sowie im Sportzentrum Rankhof das Rauchen nur noch in dafür vorgesehenen Zonen erlaubt.
Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt richtet auf der Sportanlage Bachgraben sowie im Sportzentrum Rankhof ab April 2023 markierte Rauchzonen ein.
Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes
Ausserhalb dieser Rauchzonen ist das Rauchen auch von E-Zigaretten neu verboten.
Damit sollen einerseits der Kinder- und Jugendschutz verbessert und andererseits der Unterhalt der Sportanlagen optimiert werden.
Nach einer mehrmonatigen Pilotphase wird das Sportamt die Erfahrungen auswerten.
Gestützt auf die Erkenntnisse aus der Pilotphase wird das Erziehungsdepartement über allgemeingültige Regelungen zum Rauchen auf kantonalen Sportanlagen entscheiden.