Wie der Kanton Basel-Stadt berichtet, hat der Rat der Universitären Altersmedizin Felix Platter über einen Wertberichtigungsbedarf des Neubaus orientiert.
Gehhilfen im Trainingszentrum im Neubau der Universitären Altersmedizin Felix Platter in Basel. Wegen der natürlichen Alterung der Bevölkerung wächst die Zahl der stationären Rehabilitationen - und die Kosten. 2017 betrugen sie 1,84 Milliarden Franken (Archivbild)
Gehhilfen im Trainingszentrum im Neubau der Universitären Altersmedizin Felix Platter in Basel. Wegen der natürlichen Alterung der Bevölkerung wächst die Zahl der stationären Rehabilitationen - und die Kosten. 2017 betrugen sie 1,84 Milliarden Franken (Archivbild) - sda - Keystone/GEORGIOS KEFALAS

Die Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP), welche sich seit 2019 in einem Neubau befindet, steht betrieblich gut da.

Die Bettenauslastung ist hoch, die UAFP hat 2021 mit 8,4 Prozent und im 2022 mit acht Prozent eine Ebitdar-Marge gemäss der Zielvorgabe der Eignerstrategie erzielt.

Der Branchendurchschnitt lag 2021 bei 7,3 Prozent.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 informierte die UAFP den Kanton als Eigner – neben dem ordentlichen Jahresergebnis von minus 5,9 Millionen Franken – über den zusätzlichen Bedarf einer Wertberichtigung des Neubaus im Umfang von 96,2 Millionen Franken.

Zusätzliche kostentreibende Faktoren

Dass die Tragbarkeit der Abschreibungen des Neubaus und der ICT-Investitionen anspruchsvoll werden würde, hat der Regierungsrat dem Grossen Rat bereits anlässlich früherer Jahresabschlüsse mitgeteilt.

Aufgrund des guten Startes im Neubau 2019 bestand zunächst die Einschätzung, dass ein ausgeglichenes Ergebnis ab 2024/2025 erreicht werden könnte.

Dies auch, weil die UAFP eine Vielzahl an kosten- und ertragsseitigen Optimierungsmassnahmen realisiert hat.

Aufgrund von neuen, zusätzlichen kostentreibenden Faktoren im 2022 wie Inflation, Personal- und Sachkostenteuerung, Fachkräftemangel, welche nicht zeitnah über höhere Tarife ausgeglichen werden können, verschlechtern sich mittelfristig jedoch die finanziellen Aussichten der UAFP.

Deshalb wurde die Wertberichtigung nun notwendig.

Versorgungsauftrag für ältere und älteste Menschen in der Region

Der Regierungsrat nimmt die Wertberichtigung mit Bedauern zur Kenntnis, betont jedoch die Bedeutung des Versorgungsauftrages der UAFP für die älteren und ältesten Menschen der Region.

Die UAFP nimmt in der Gesundheitsversorgung des Kantons Basel-Stadt und in der Region eine wichtige Stellung ein.

Diese hat sie gerade in der Corona-Pandemie bewiesen, in der sie eine anspruchsvolle Versorgungsaufgabe in der Altersmedizin getragen hat.

Wertschätzung für Leistung des Personals

Es hat sich gezeigt, dass das Gebäude in der gebauten Grösse benötigt wird: Die UAFP ist ausgelastet und erfüllt ihren Versorgungsauftrag.

Für die Leistung des Personals zur Erfüllung des Versorgungsauftrages besteht grosse Wertschätzung und der Regierungsrat dankt an dieser Stelle den Mitarbeitenden sehr für ihre Arbeit.

Kurz- und mittelfristig besteht für die UAFP kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Spital ist voll leistungs- und zahlungsfähig.

Wertberichtigung wirkt sich auf Jahresrechnung aus

Der Regierungsrat wird den Grossen Rat im Rahmen der Berichterstattung über die Jahresrechnung der UAFP, welche im Mai 2023 stattfindet, über die Wertberichtigung und die Konsequenzen daraus ausführlicher informieren.

Die Wertberichtigung der UAFP wird sich auf den Jahresabschluss 2022 des Kantons auswirken.

Es wird eine Wertberichtigung in der Bilanz des Kantons notwendig, indem der bestehende Beteiligungswert (Dotationskapital) für die UAFP von 92,2 Millionen Franken vollständig zulasten des Jahresergebnisses 2022 abzuschreiben ist.

Unterschiedliche Zahlen

Zu den unterschiedlichen Zahlen von 96,2 Millionen Franken und 92,2 Millionen Franken: Die UAFP schreibt in ihren Büchern den Neubau mit 96,2 Millionen Franken ab, der Kanton den Beteiligungswert (Dotationskapital), welcher 92,2 Millionen Franken beträgt.

Die Summe von 92,2 Millionen Franken als Wertberichtigung für den Kanton Basel-Stadt ergibt sich aus der Höhe des Dotationskapitals bei Verselbständigung minus die bisherigen Jahresverluste der UAFP.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InflationFrankenCoronavirus