Kanton Basel: Regierungsrat will sämtliche Steuerzahlenden entlasten

Das Steuerpaket ist ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative von Riehen «Entlastung von Familien». Der Regierungsrat verfolgt zwei Ziele. Erstens sollen sämtliche Steuerzahlenden entlastet werden. Zweitens will der Regierungsrat die finanzielle Nachhaltigkeit des Kantons sicherstellen, indem er die verschiedenen Vorschläge bündelt.
Das Gesamtpaket der Regierung entlastet alle Steuerzahlenden im Vergleich zu heute um insgesamt 92 Millionen Franken jährlich. Die Gemeindeinitiative Riehen hätte eine Entlastung der Bevölkerung um 10 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Sie käme aber einzig Haushalten mit Kindern zugute.
Massnahmen insbesondere für Familien, für den Mittelstand und für den Standort
Konkret sollen zugunsten der Familien der Kinderabzug auf 8600 Franken und der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf 25'000 Franken steigen. Der untere Einkommenssteuersatz sinkt von heute 21,75 Prozent auf neu 21 Prozent. Dies kommt sämtlichen Steuerzahlenden zugute.
Der Versicherungsabzug wird im Regierungsvorschlag auf 4000 Franken erhöht, was ebenfalls alle Steuerzahlende entlastet. Zugunsten des unteren Mittelstandes wird der Abzug neu als Pauschale ausgestaltet: Prämienverbilligungen reduzieren den Abzug nicht mehr. Zudem werden neu auch Unterstützungsbeiträge von weniger als 5500 Franken abzugsfähig. Auch die Tarife der Vermögenssteuern sinken moderat.
Es ist im Interesse des Standorts und der gesamten Bevölkerung, dass gut verdienende Fachkräfte, die in Basel-Stadt arbeiten, auch ihren Wohnsitz hier haben und Steuern zahlen. Der Regierungsrat setzt deshalb eine weitere Massnahme um, welche die Standortattraktivität für hoch qualifizierte Fachkräfte zusätzlich verbessert: Mitarbeiterbeteiligungen werden neu nach Vorbild anderer Kantone steuerlich stärker vergünstigt.
Spürbar tiefere Steuerbeträge
Sämtliche Steuerzahlenden werden steuerlich entlastet. So reduziert sich in exemplarischen Berechnungen die Einkommenssteuer einer Einzelperson mit einem Bruttojahreslohn von 50'000 Franken um 12 Prozent, einer Familie mit zwei nicht fremdbetreuten Kindern mit Bruttojahreslohn von 130'000 Franken um 13 Prozent und derselben Familie mit zwei fremdbetreuten Kindern um 79 Prozent.
Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen
Die Gemeindeinitiative von Riehen verlangt die Erhöhung des Kinderabzugs. Mehrere parlamentarische Vorstösse, die mit dem Gegenvorschlag erfüllt werden, fordern die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten, die steuerliche Abziehbarkeit von Krankenkassenprämien, Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Unterstützungsbeiträge und ein attraktives Steuerumfeld für Familien und Fachkräfte.
Der Regierungsrat befürwortet eine möglichst zeitnahe Einführung der neuen Gesetzesvorlage. Eine Anwendung bereits ab Steuerperiode 2023 ist möglich. Dies bedingt eine rasche Behandlung durch den Grossen Rat.