Herbstmesse-Jubiläum wird lanciert

Trotz Absage der diesjährigen Basler Herbstmesse wird am 24. Oktober 2020 Messeglöckner Franz Baur das Jubiläumsjahr der grössten und ältesten Vergnügungsmesse der Schweiz einläuten. Nach einem kurzen Läuten des Messeglöckleins erschallt in diesem Jahr auch die grosse Glocke der Martinskirche. Auf einen öffentlichen Anlass auf dem Martinskirchplatz muss dieses Jahr wegen der COVID-19-Pandemie verzichtet werden.
Anlässlich des 550-jährigen Bestehens der Basler Herbstmesse soll einmalig für eine längere Periode auf dem Münsterplatz ein Riesenrad platziert werden. Angedacht ist diese Jubiläumsaktion vom 24. Oktober bis Ende 2020, wobei die Abklärungen hierfür noch in Gang sind.
Auf sechs Messeplätzen laden zudem vom 24. Oktober bis 8. November 2020 Infopoints zu einem erlebnisreichen Informationsrundgang ein. Und auf dem Centralbahnplatz zählt eine Countdown-Clock die verbleibende Zeit bis zum Einläuten der Herbstmesse 2021 ab.
Weihnachtsmarkt mit Schutzkonzept
Nebst der Durchführung von Herbstmesse-Jubiläumsaktivitäten hat der Regierungsrat heute beschlossen, dass der Basler Weihnachtsmarkt dieses Jahr wie geplant vom 26. November bis 23. Dezember stattfinden soll. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch der Markthändlerinnen und Markthändler vor dem Coronavirus wird ein Schutzkonzept umgesetzt, welches unter anderem Zugangskontrollen auf dem Barfüsserplatz und auf dem Münsterplatz vorsieht.
Zudem werden die Durchgänge zwischen den Standreihen verbreitert, wodurch die Anzahl Marktstände gegenüber dem Vorjahr um rund ein Drittel reduziert wird. Zudem wird auf die Platzierung von Ständen hinter der Barfüsserkirche verzichtet.
Allerdings hofft das Präsidialdepartement, mit der Platzierung des Riesenrads eine stimmungsvolle Ergänzung zum Weihnachtsmarkt realisieren zu können. Aufgrund von COVID-19 kann dieses Jahr auch die öffentliche Ouvertüre der Basler Weihnacht auf dem Münsterplatz nicht stattfinden.
Der Regierungsrat beobachtet weiterhin aufmerksam die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Darauf basierend prüft und verfeinert er laufend die betreffenden Schutzkonzepte. Eine gesamthafte Absage bleibt nach wie vor vorbehalten.