Ad
Grundbedarf in der Baselbieter Sozialhilfe wird erhöht
Die Baselbieter Regierung passt den Grundbedarf in der Sozialhilfe in Absprache mit den Gemeinden der Teuerung an. Dieser erhöht sich dadurch für Einzelpersonen um 11 Franken pro Monat.

Die Teuerung werde auf den 1. Januar 2021 angepasst, teilte die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Mittwoch mit. Der Kanton Baselland folgt damit einer Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren vom November 2018. Diese hatte sich auf den Bundesrat berufen, der die AHV-, IV- und EL-Renten der Teuerung angepasst hatte.
Ad
Ad