Freistellung von Marc Fehlmann kommt vor Gericht

Das Wichtigste in Kürze
- Im August wurde Marc Fehlmann von seinem Amt als Basler Museumsdirektor freigestellt.
- Die Personalrekurskommission erklärte die Freistellung für nichtig.
- Die für die Entlassung Verantwortliche, Elisabeth Ackermann, zieht den Fall vor Gericht.
Die Basler Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann zieht ihre bestrittene Freistellung des Basler Museumsdirektors Marc Fehlmann ans Verwaltungsgericht weiter. Die kantonale Personalrekurskommission hatte die Freistellung aus formellen Gründen für nichtig erklärt.
Die Sprecherin des Präsidialdepartements bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des SRF-Regionaljournals Basel.

Die Personalrekurskommission hatte die Freistellung des Direktors des Historischen Museums Basel, Marc Fehlmann, aus formellen Gründen für nichtig erklärt.
Die Verfügung hätte schriftlich erfolgen und begründet werden müssen und nicht nur mündlich, wie dies der Fall war. Inhaltlich war der Fall von der Kommission nicht beurteilt worden.
Ackermann bestreitet die Vorwürfe
Ackermann bestreitet nun, dass ein Freistellungsentscheid nicht in mündlicher Form erfolgen könne. Gegenüber dem Regionaljournal Basel erklärte ihr Anwalt, dass dies ein durchaus statthafter Weg sein könne.