Wie der Kanton Basel-Stadt mitteilt, traf sich die IPK FHNW zu einer zusätzlichen Sitzung mit der PH FHNW.
Strassenbahn und Flexity Text
Blick auf die Stadt Basel. (Symbolbild) - Keystone

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und besonders die Pädagogischen Hochschule (PH) stehen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen, aber auch aufgrund von Aspekten wie der Studierendenentwicklung an der PH im Fokus der Bildungspolitik in der Nordwestschweiz.

Die Interparlamentarische Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) ist das politische Organ, in dem die Fäden der vier Trägerparlamente in Bezug auf die FHNW zusammenlaufen.

Der zusätzliche Sitzungstermin ermöglichte eine vertiefte Auseinandersetzung über verschiedene Schwerpunktthemen.

Die Kommission gewann dadurch einen detaillierten Einblick in die Ausgangslage und Möglichkeiten der PH.

Schwerpunktthemen wurden behandelt

Die FHNW und die PH erhielten anderseits ein Stimmungsbild zu politischen Anliegen und Diskussionen in den Parlamenten der vier Trägerkantone.

Schwerpunktthemen wie Lehrpersonemangel, Studierendenentwicklung an der PH FHNW, Praxisbezug in der Ausbildung der PH FHNW und Übergang vom Studium in den Beruf wurden behandelt.

Die IPK FHNW liess sich dabei von der FHNW und der PH die aktuelle Situation kontextualisieren sowie Ziele und sich bereits für die Zielerreichung in Umsetzung befindliche beziehungsweise geplante Massnahmen aufzeigen.

Auch das Treffen mit der IPK FHNW ändert nichts an der Tatsache, dass die PH die eingangs erwähnten gesellschaftlichen Probleme nicht alleine lösen kann.

Dialog zwischen Kommission und PH hat stattgefunden

So betont der neue Direktor, Guido McCombie, auch immer wieder den dafür notwendigen Dialog zwischen allen Beteiligten.

Dieser hat nun zwischen Kommission und PH stattgefunden und war für die Kommission sehr wertvoll.

Die IPK FHNW wird nun dafür sorgen, dass die ihr vorgestellten Informationen und die zugehörige Diskussion den Bildungskommissionen der vier Trägerparlamente zur Verfügung gestellt werden und somit auch der Informationsfluss zurück in die Parlamente sichergestellt ist.

Entschädigung Fachhochschulratspräsidentin

Der Kommission ist wichtig festzuhalten, dass die Regelung der Vergütung gemäss Staatsvertrag FHNW im Kompetenzbereich der Regierungen liegt und bereits 2008 mit einem Bruttobetrag von 80'000 Franken festgelegt wurde.

Der IPK wurde aufgezeigt, dass die Aufgaben der Fachhochschulratspräsidentin zeitlich und inhaltlich anspruchsvoll sind.

Die Kommission kann die mediale Aufregung um eine vermeintlich zu hohe Entschädigung nicht nachvollziehen.

Sie möchte den Einsatz der Fachhochschulratspräsidentin für die FHNW, ihren Blick für die künftigen Anforderungen an die Fachhochschule und für die Bedürfnisse der Studierenden und der Arbeitsmärkte besonders hervorheben.

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