

Ehemalige BVB-Chefs müssen sich in Basel vor Gericht verantworten

Der frühere Direktor Jürg Baumgartner, sein damaliger Vize und der ehemalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath trafen rund sieben Jahre nach ihrem lauten und unfreiwilligen Abgang bei den BVB am Dienstagnachmittag das erste Mal vor dem Basler Strafgericht aufeinander. Die baselstädtische Staatsanwaltschaft hat gegen das ehemalige Topkader des staatsnahen Betriebs Anklage wegen Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung erhoben.
Die mutmassliche Deliktsumme beläuft sich auf rund 300'000 Franken. Am 15. März wird dem ehemaligen Führungstrio der BVB der Prozess gemacht.
Bereits am Dienstag wurde in Anwesenheit der drei Beschuldigten ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied und langjähriger Vizedirektor der BVB in dieser Angelegenheit befragt. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich ebenfalls wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung ermittelt, das Verfahren aber mangels Beweisen eingestellt. Von ihm wollte das Dreiergericht wissen, inwiefern er über die damalige Geschehnisse informiert gewesen war.
Die Auskunftsperson konnte sich an vieles nicht erinnern oder wusste gemäss eigenen Aussagen über viele Punkte nicht Bescheid. Auch bestritt er den Vorwurf einer der Angeklagten, dass der Vorschlag, dem Direktor Baumgartner eine Dienstwohnung auf Geschäftskosten zu geben, von ihm gekommen sei. Zwar habe er Baumgartner bei der Suche nach einer Wohnung geholfen. Dies allerdings in der Annahme, dass die rechtliche Zulässigkeit einer Dienstwohnung zuvor bereits von der Personalabteilung geklärt worden sei, sagte er.
Dem ehemaligen BVB-Direktor Baumgartner wird laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich zulasten der BVB bereichert zu haben. So habe sich der damalige Chef unter anderem Überstunden in der Höhe von rund 37’000 Franken auszahlen lassen, sich einen Dienstwagen für 58’400 Franken geleistet oder sich in Basel von Mai 2011 bis Ende 2013 eine Wohnung von rund 50'200 Franken finanzieren lassen, heisst es.
Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden, ob eine früher gemachte Aussage des damaligen Verwaltungsratspräsidenten Gudenrath stimme, dass Überstunden ab 2005 bei den BVB ausbezahlt worden seien, antwortete die Auskunftsperson: «Davon weiss ich nichts.» Er selber habe nie Überstunden ausbezahlt bekommen.
Wie sich bei der Einvernahme herausstellte, war der Befragte selber unzufrieden mit den damaligen Geschehnissen bei den BVB. Er habe sich deswegen mehrmals an ein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied gewandt.
Die drei Angeklagten selber äusserten sich am Dienstag nicht vor Gericht. Der Prozess gegen das ehemalige Topkader der BVB beginnt am 15. März und ist auf fünf Tage angesetzt.