Basler Schüler werden bis Ende Schuljahr nicht mehr benotet

Die Basler Regierung hat aufgrund der vom Bundesrat verfügten Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 11. Mai mit zwei Sonderverordnungen geregelt, wie mit den Zeugnissen und den Promotionen verfahren wird, wie das Basler Erziehungsdepartement am Freitag mitteilte. So soll das Schuljahr 2019/2020 voll anerkannt werden, die Zeugnisse des laufenden zweiten Semesters sollen aber für Übertritte in höhere Schulstufen keine Bedeutung haben.
Für die Volksschulen, also die Primarschule und die Sekundarstufe 1, finden laut Regierungsbeschluss keine für das Zeugnis und die Beförderung relevanten Beurteilungen mehr statt. In der 1. bis 5. Klasse der Primarschule weist das Zeugnis die vor dem Lockdown am 16. März erbrachten Leistungen aus - mit einem Verweis auf den Fernunterricht.
In der 6. Primarschulklasse und der Sekundarschule werden die Beurteilungen aus dem 2. Semester des Schuljahrs nicht ausgewiesen. Für die Laufbahnentscheide massgebend sind die Zeugnisnoten aus dem 1. Semester. Wechsel von Leistungsstufen in der Sekundarschule - zum Beispiel vom E- in den P-Zug - wird es am Ende des Schuljahrs keine geben.
Die Zeugnisse des 1. Semesters sind laut Regierungsbeschluss auch massgebend für die Übertrittsentscheide von der Primar- in die Sekundarschule sowie von der Sekundarschule ins Gymnasium oder die Fachmaturitätsschule. Der Notendurchschnitt muss also nicht im Zeugnis des 2. Semesters bestätigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die im 3. Sekundarschuljahr die gewünschte Übertrittsberechtigung ins Gymnasium oder die Fachmaturitätsschule nicht erreicht haben, können eine ausserordentliche Zusatzprüfung absolvieren.
Für die Mittelschulen - hier wird der Schulbetrieb erst ab 8. Juni wieder aufgenommen - und in der Berufsbildung werden keine Promotionsentscheide gefällt. Das heisst, dass alle Schülerinnen und Schüler ins nächste Schuljahr überwechseln werden.