Basler Sans-Papiers werden auch nach Härtefallbewilligung bestraft

Die Basler Regierung beugt sich damit einem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid und beantragt, einen Vorstoss für eine grosszügige Legalisierung der Betroffenen als erledigt abzuschreiben. Die Kriterien des Kantons für die Erteilung von Härtefallbewilligungen seien gemäss den Forderungen aus dem grossrätlichen SP-Vorstoss denjenigen der breit angelegten Sans-Papiers-Legalisierungskampagne des Kantons Genf angepasst worden, schreibt die Basler Regierung in einer Mitteilung vom Dienstag.
Ein Bundesgerichtsentscheid führte nun aber zu einer Anpassung dieser Kriterien in Basel-Stadt. Dieser letztinstanzliche Entscheid von September 2021 betraf einen vieldiskutierten Fall einer ehemaligen Sans-Papiers aus Bolivien, die über ein Härtefallgesuch in Basel zu einer Aufenthaltsbewilligung gekommen war.
Frau ohne legalen Aufenthalt ging zunächst straffrei aus
Die Frau war vom Strafgericht zwar gezwungenermassen wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz und Schwarzarbeit schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte aber wegen eines mangelnden öffentlichen Strafbedürfnisses von einer Strafe und damit auch von einem Eintrag ins Strafregister abgesehen.
Die Staatsanwaltschaft zog dieses Urteil an das Basler Appellationsgericht weiter, das es bestätigte. Erst vor Bundesgericht bekam die Anklagebehörde recht: Die höchste Gerichtsinstanz deklarierte die Strafbefreiung als nicht statthaft. Das Basler Appellationsgericht musste der Angeklagten schliesslich eine Geldstrafe aufbrummen.
In diesem Sinne wird es in Basel-Stadt nun weitergehen. Die Basler Regierung stellt in ihrer Mitteilung fest, dass das Migrationsamt in den entsprechenden Fällen weiterhin strafrechtliche Verfahren gegen ehemalige Sans-Papiers einleiten werde.