Die Basler Regierung wehrt sich gegen eine Verkürzung der Antragsfrist für Demonstrationen auf fünf Tage, wie das ein Vorstoss aus dem Grossen Rat verlangt.
Basler Regierung
Am 20. Oktober werden im Kanton Basel-Stadt die politischen Verhältnisse neu geordnet, mit möglichen Veränderungen im Grossrat und einer voraussichtlichen Bestätigung der Amtsinhaber. (Symbolbild) - Keystone

Die Regierung bezeichnet eine Verkürzung der Frist auf fünf Tage in einer Mitteilung vom Dienstag im Hinblick auf die Ressourcen und die Einsatzplanung der Kantonspolizei als «nicht zielführend».

Sie wolle sich aber der in der Motion als Argument vorgebrachten «schnelleren Mobilisierung und dynamischeren Organisationsformen von politischen Gruppierungen» nicht ganz verschliessen. Die Regierung hält aber eine Antragsfrist von zwei statt der heute in der «Verordnung über den Strassenverkehr» festgehaltenen drei Wochen für angemessen.

Dafür müsste nun aber die vom Grün-alternativen Bündnis eingereichte verbindliche Motion vom Grossen Rat in einen Anzug umgewandelt werden, welcher der Regierung mehr Freiheiten bei der Umsetzung gewähren würde. Und genau das beantragt die Regierung nun vom Grossen Rat.

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