Das Basler Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) gegen eine Verfügung der Regierung abgewiesen.
Rathaus Basel rot Himmel blau
Das Rathaus ist eine besondere Attraktion in Basel. - Pixabay

Die Basler Regierung hat im Rechtsstreit um die Zusammensetzung der Basler Wohnschutzkommission obsiegt.

Die Regierung hatte Vorstandsmitgliedern des MV den Einsitz in der paritätischen Wohnschutzkommission verwehrt mit der Begründung, diese könnten befangen agieren, wie der Verband am Montag, 17. Juli 2023 mitteilte.

Dieser hat gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht rekurriert – ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigte.

Die Regierung hatte die Befürchtung der Befangenheit damit begründet, dass MV-Vorstandsmitglieder gegen eine Verfügung der Wohnschutzkommission das Verbandsbeschwerderecht ausüben könnten.

Der Mieterinnen- und Mieterverband prüft den Weiterzug ans Bundesgericht

Damit würden sie als Kommissionsmitglieder gegen die Kommission vorgehen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband will gemäss Communiqué den Gerichtsentscheid analysieren und über einen Weiterzug ans Bundesgericht nachdenken.

Die Wohnschutzkommission hat gemäss dem revidierten Wohnraumfördergesetz über die Bewilligung von Sanierungs- oder Umbauvorhaben von Wohnbauten zu entscheiden.

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