Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen vom Kanton Basel-Stadt keine Corona-Härtefall-Unterstützung in der Höhe von 550 Franken erhalten.
Härtefall
Ein Stapel mit Schweizer Banknoten. - Keystone

Die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rats lehnt eine Regierungsvorlage knapp ab. Die Regierung will eine SP-Motion umsetzen, die der Grosse Rat ihr letzten November überwiesen hatte und beantragt dem Parlament 4,87 Millionen Franken. Die Exekutive schätzt, dass etwa 8650 Personen eine Corona-Prämie erhalten würden.

Die Kommission beantragt bei 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Vizepräsidenten Raoul Furlano (LDP) Ablehnung zur Regierungsvorlage, wie dem am Freitag veröffentlichten Bericht der GSK zu entnehmen ist. GSK-Präsident Oliver Bolliger (GAB) und ein weiteres Mitglied der Kommission waren an der entscheidenden Sitzung verhindert.

Finanznot im Jahr 2020 kann nicht Nachhinein behoben werden

Unterschiedliche Meinungen gab es in der Kommission beispielsweise bezüglich Begründung der Einkommensbusse. Eine Finanznot im Jahr 2020 könne nicht im Nachhinein abgefedert oder behoben werden, heisst es im Bericht.

Die GSK erachtet es als nicht sinnvoll, eine Zahlung an eine Person zu leisten, welche die Unterstützung nicht mehr nötig hat. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Oktober über die Vorlage beraten.

Die SP-Motion verlangt, dass alle Personen und Haushalte, die zwischen 2019 und 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Einkommenseinbusse von mindestens 5 Prozent nachweisen können und Prämienverbilligung erhalten, einen Unterstützungsbeitrag von mindestens 500 Franken erhalten.

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