Basler Bürgerliche schwächen ihren Steuersenkungs-Vorstoss ab

Zudem schlagen die Fraktionen der CVP, FDP, LDP und SVP vor, die Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern nicht wie ursprünglich gefordert rückwirkend auf den 1. Januar 2020, sondern erst auf Anfang 2022 in Kraft zu setzen, wie sie am Montag in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten. Mit diesem Kompromissvorschlag würden sie der veränderten finanziellen Lage wegen der Covid-19-Pandemie Rechnung tragen.
Im Juni hat der Grosse Rat mit 51 gegen 45 Stimmen eine FDP-Motion an die Regierung überwiesen mit der Forderung, die Dividendenbesteuerung 80 Prozent auf 60 Prozent zu senken. Diese war 2019 im Rahmen des Basler Kompromisses zur Unternehmenssteuerreform von 50 auf 80 Prozent angehoben worden. Der Vorstoss war als Reaktion auf die Topverdienersteuer-Initiative der Juso gedacht, die im selben Jahr überraschenderweise angenommen worden war.
Die Basler Regierung und die Ratslinke hatten sich gegen eine Überweisung der Motion gewehrt. Dies mit der Begründung, dass dem Kanton damit jährliche Einnahmen in der Höhe von 23 Millionen Franken entgehen würden. Diese seien nötig, um Ausfälle als Folge der Unternehmenssteuerreform teilweise wieder auszugleichen.
Die Regierung hat aber den Auftrag der Grossratsmehrheit erfüllt und eine entsprechende Teilrevision des Steuergesetzes ausgearbeitet. Diese ist auf die Grossratssitzung vom Mittwoch traktandiert.