Baselland braucht bessere Daten zur Eigenmietwert-Berechnung

Für die vom obersten Gericht geforderte präzise Erhebung der Eigenmietwerte fehlen dem Kanton aber die notwendigen Daten, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Donnerstag mitteilte. Bislang hat der Kanton den Eigenmietwert auf Grundlage des sogenannten Brandlagerwerts und weiterer Parameter eingeschätzt sowie stichprobenartig korrigiert.
Diese Schätzungsmethode befand das Bundesgericht 2017 in einem Beschwerdefall des Baselbieter Mieterinnen- und Mieterverbands als ungenügend und deshalb verfassungswidrig. Zwingend vorgeschrieben ist ein Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts. Das Gericht monierte, dass diese Untergrenze in Baselland in zahlreichen Fällen unterschritten werde, was die Baselbieter Regierung übrigens nicht in Abrede stellt.
Um die Eigenmietwerte kontinuierlich mit dem Marktmietpreisen abzugleichen, benötigt der Kanton nun genauere Daten: namentlich die Nettowohnflächen und die Zimmerzahl des Wohneigentums. Die Erhebung dieser Daten soll nun im Steuergesetz verankert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.