Ab Donnerstag gelten im Kanton Basel-Landschaft gelockerte Corona-Massnahmen. So wird die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben. Auch die Einschränkungen im Besuchsrecht in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Behindertenhilfen gelten nicht mehr. Die Maskenpflicht dort bleibt aber bestehen.
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Eine gebrauchte Gesichtsmaske liegt zwischen Blättern auf dem Boden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Baselbieter Regierungsrat wird die gelockerten Massnahmen erst am Donnerstag formell beschliessen, wie er in der Mitteilung vom Mittwoch schrieb.

Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird aufgehoben. Nur noch bis Ende Woche weitergeführt werden die repetitiven Massentests für Firmen und die Kantonsverwaltung im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland». An den Schulen wird das Programm Ende März eingestellt.

Das Programm «Breites Testen» wird zeitlich unbeschränkt nur noch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe weitergeführt.

«Für sämtliche Fasnachtsaktivitäten im Kanton Basel-Landschaft müssen keine Schutzkonzepte mehr bewilligt werden», steht in der Mitteilung.

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