Baselbieter Regierung erstreckt Budget-Frist für die Gemeinden

Das Wichtigste in Kürze
- Die Baselbieter Gemeinden haben bis Ende April 2021 Zeit, um das Budget festzulegen.
- Dies, weil wegen der Corona-Pandemie keine Urnenabstimmungen durchgeführt wurden.
- Die Verlängerung der Frist gilt auch für den jeweiligen Steuerfuss.
Die Baselbieter Gemeinden müssen ihre Budgets nicht bis zum Jahresende beschliessen. Die Regierung hat die Frist für die Budgetbeschlüsse bis Ende April 2021 verlängert. Denn der Landrat hat den Gemeinden die Durchführung von Urnenabstimmungen während der Corona-Krise nicht genehmigt.
Dasselbe gilt für die Festsetzung des jeweiligen Steuerfusses für das bevorstehende Rechnungsjahr, wie die Basellbieter Regierung am Montag mitteilte. Die zuständigen Gemeindebehörden seien bis zur Absegnung des Budgets durch die Gemeindeversammlung lediglich befugt, die «unerlässlichen Ausgaben» vorzunehmen.
Verlängerung der Regierungsamtszeit bis Ende April
Eine Fristerstreckung gibt es auch für Behörden, die von der Gemeindeversammlung gewählt werden müssen. Hier gewährt die Regierung eine Verlängerung der Amtszeit ebenfalls bis spätestens Ende April 2021.
Weil die Corona-Krise die Durchführung von Gemeindeversammlungen erschwert oder verunmöglicht, hatten Kommunen die Durchführung von Urnenabstimmungen als Alternative gebracht. Der Landrat lehnte ein entsprechendes Gesetz am 17. Dezember gemäss Antrag der Regierung aber ab.
Gemäss Gemeindegesetz müssten die Gemeinden ihre Budgets eigentlich bis zum Jahresende beschlossen haben. Kommunen, die bis Ende des Jahres keine Gemeindeversammlungen durchführen können, sind nun auf diese Ausnahmeregelungen angewiesen.