Solaranlagen sollen im Baselbiet auch in Ortskernen zulässig werden. Der Baselbieter Landrat hat der Regierung am Donnerstag eine FDP-Motion überwiesen, die eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung verlangt.
Solaranlage vor blauem Himmel
Solaranlage vor blauem Himmel - dpa/AFP/Archiv

Die Motion einer FDP-Landrätin wurde mit 61 zu 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen an die Regierung überwiesen. Gemäss Motionstext sollen Solaranlagen in Ortskernen nur verboten werden, wenn dies aus besonderes gewichtigen Gründen gerechtfertigt ist. Zudem soll die Regierung die Richtlinien und Kriterien für die Bewilligung von Solaranlagen zeitgemäss, massvoll und gesetzeskonform lockern.

Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) wollte das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen. Dies mit der Begründung, dass für die Umsetzung des Anliegens keine gesetzliche Grundlage nötig sei - eine Anpassung der Richtlinien reiche.

Die FDP-Landrätin wollte an ihrer Motion festhalten. Es sei Zeit, zu handeln, sagte sie. Zudem diskutiere der Landrat schon seit Längerem über dieses Thema.

Ferner überwies der Landrat ein Postulat derselben Landrätin, das die Macht der Denkmalpflege einschränken möchte. Konkret sollen die Kompetenzen der Denkmalpflege als kantonale Fachstelle klar definiert und eingeschränkt werden, damit Baubewilligungen für Solaranlagen nicht verunmöglicht werden.

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