Baselbieter Empfängergemeinden sollen weniger Geld erhalten

Beim revidierten Finanzausgleichsgesetz soll der sogenannte Abschöpfungssatz über dem Ausgleichsniveau von heute 60 Prozent schrittweise über zehn Jahre auf 40 Prozent gesenkt werden. Dies soll in Schritten von je zwei Prozentpunkten pro Jahr geschehen, wie die Regierung schreibt.
Damit wird das Umverteilungsvolumen um rund 8 Millionen Franken verringert. Die Regierung entschied sich für eine gestaffelte Senkung, um den Empfängergemeinden Zeit zu geben, sich auf die Neuerung einzustellen, wie es in der Mitteilung heisst.
Lastenabgeltungen an die Teuerung angepasst
Zudem sollen die vom Kanton finanzierten Lastenabgeltungen an die Teuerung angepasst werden. Mit Lastenabgeltungen werden Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten, zum Beispiel bei der Bildung und Sozialhilfe, vom Kanton entschädigt.
Die Lastenabgeltungen wurden im Jahr 2016 auf jährlich 22,68 Millionen Franken fixiert. Da die Teuerung wieder anzog, forderten Gemeinden eine Indexierung. Dafür ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vorgesehen, den auch der Bund verwendet.
Mit einer Indexierung der Lastenabgeltung an die Teuerung rechnet der Kanton mit jährlichen Mehrkosten von 220'000 Franken.
Die Vernehmlassung zum revidierten Finanzausgleichsgesetz läuft bis zum 15. Januar 2024.