Der Kanton Basel-Stadt will bei Bau- und Planungsprojekten die Partizipation der jeweils betroffenen Quartierbevölkerung neu auf Gesetzesstufe statuieren. Der Gesetzesentwurf, in dem die bereits laufende Praxis klarer geregelt werden soll, geht jetzt in die Vernehmlassung.
Strassenbahn und Flexity Text
Blick auf die Stadt Basel. (Symbolbild) - Keystone

Der aktive Einbezug der Quartierbevölkerung in Bau- und Planungsprozesse ist in der Basler Kantonsverfassung verankert. Bislang waren diese Prozesse in einer Verordnung und einem Leitfaden geregelt. Der darin verwendete Begriff «Mitwirkung» sorgte aber immer wieder für falsche Erwartungen und Missverständnisse, wie Regierungspräsident Beat Jans (SP) am Dienstag an einer Medienkonferenz sagte.

Mit einem neuen «Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung» sollen diese Mitwirkungsrechte nun klarer und transparenter umrissen werden. Das fängt bereits beim neu verwendeten Begriff «Partizipation» an, der laut Jans sehr bewusst gewählt wurde. Dieser legt klar, dass hier mehr von Teilhabe und nicht von expliziter Mitbestimmung die Rede ist.

Damit werde auch eine klare Abgrenzung zur formellen Mitwirkung gemäss Bau- und Planungsgesetz statuiert, das in erster Linie juristische Verfahren wie Einsprachen regelt. Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) sprach aber dennoch von einem wertvollen Instrument bei Planungsvorhaben des Kantons, das sich bereits oftmals bewährt habe.

Der Gesetzesentwurf unterscheidet in seinen lediglich sechs Paragrafen zwei Formen der Partizipation, wie der Leiter der Fachstelle Stadtentwicklung im Präsidialdepartement ausführte: Da ist zum einen die Anhörung, mit der die Verwaltung Anregungen aus der Quartierbevölkerung einholt. Darüber hinaus gibt es die weitergehende Partizipation, die ab einer frühen Planungsphase als Austauschprozess verstanden werden soll.

Das letzte Wort bleibt aber nach wie vor bei der Verwaltung. Diese müsse am Schluss entscheiden, welche Anregungen sich auch wirklich umsetzten lassen - Anregungen, die oftmals auch weit auseinanderliegen können, wie Keller sagte.

Neu im Gesetzesentwurf ist, dass die Partizipationsprozesse quasi automatisiert und nicht mehr nur auf Antrag der Bevölkerung in Gang gesetzt werden. Darüber hinaus sollen sich Betroffene auch auf digitalem Wege einbringen können. Bei der Umgestaltung des Allschwilerplatzes habe man gute Erfahrungen damit gemacht, sagte Keller.

Die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs geht auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat zurück, der eben die zahlreichen Missverständnisse und falschen Erwartungen ausräumen wollte. Das Gesetz geht nun in eine breite Vernehmlassung mit einer Frist bis zum 18. August. Auch an dieser soll eine digitale Partizipation möglich sein.

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