Im Kanton Basel-Stadt werden nikotinhaltige E-Zigaretten künftig wie normale Raucherwaren behandelt.
Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt beispielsweise hat den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche verboten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nikotinhaltige E-Zigaretten werden in Basel-Stadt nicht mehr an Jugendliche verkauft.
  • Der Grosse Rat hat am Mittwoch einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zugestimmt.
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Derzeit sind E-Zigaretten mit Nikotin wegen einer Rechtslücke frei verkäuflich: Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2018 eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aufgehoben. Eine Revision des nationalen Tabakproduktegesetzes wird voraussichtlich frühestens Mitte 2022 in Kraft treten.

Eine nationale Lösung ziehe sich in die Länge. Deshalb sei es gerechtfertigt, vorläufig eine kantonale Regelung für den Gesundheitsschutz der Jugendlichen zu erlassen. Dies sagte der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP).

SVP-Fraktion gegen Verbot

Gegen ein Verbot sprach sich die SVP-Fraktion aus. Es mache keinen Sinn, als Kanton vorzupreschen, sagte deren Sprecher. Ein Antrag der SVP, den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige nicht unter Strafe zu stellen, scheiterte aber.

Für längere Diskussionen sorgte die bestehende Praxis, dass Minderjährige für den Kanton Testkäufe durchführen. Es sei nicht ethisch vertretbar, Minderjährige für kriminelle Handlungen und als Spitzel einzusetzen, sagte der LDP-Sprecher. Der Antrag der LDP, den entsprechenden Passus ins Gesundheitsgesetz zu überführen, scheiterte jedoch.

Im Wallis wurde Mindestalter bereits erhöht

Mit dem Verkaufsverbot von E-Zigaretten an unter 18-Jährige setzen der Grosse Rat und die Regierung eine EVP-Motion um. Diese verlangt eine kantonale Regelung. Der Baselbieter Landrat hatte sich im Oktober für ein solches Verbot ausgesprochen. Im Kanton Wallis war das Mindestalter für den Kauf von E-Zigaretten bereits von 16 auf 18 erhöht worden.

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