Die Basler Regierung hat die Kriterien zur Beförderung für Sekundarschüler gelockert. Sie kommt der Forderung einer GLP-Motion aus dem Grossen Rat nach.
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Wegen des Coronavirus galten auch in den Schulen landesweit strenge Massnahmen. - Keystone

Die Basler Regierung hat die Kriterien zur Beförderung für Sekundarschüler gelockert. Sie will damit negative Laufbahnentscheide wegen allfälliger Lernlücken aus den Corona-Schuljahren vermeiden

Mit der temporären Änderung der «Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide» kommt die Regierung der Forderung einer GLP-Motion aus dem Grossen Rat nach, wie es im Regierungsbulletin vom Dienstag, 13. Dezember 2022, heisst.

Schüler der ersten Sekundarschulklasse können in ihrem Leistungszug bleiben

Konkret betrifft die Anpassung die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024. In diesen Jahren können Schüler der ersten Sekundarschulklasse in ihrem Leistungszug verbleiben, auch wenn sie den dafür nötigen Notendurchschnitt nicht erreichen.

Sekundarschüler, die 2022/2023 eigentlich erst provisorisch in die erste Klasse des Gymnasiums oder der FMS eingetreten sind, können sich über einen definitiven Übertritt freuen.

2023/2024 werden auch die Schüler definitiv ins Gymnasium oder die FMS übertreten können, die nur in einem der beiden Zeugnisse der dritten Sekundarschulklasse den dafür benötigten Notendurchschnitt erreichen.

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