Der Basler Grosse Rat hat einen Nachtragskredit von 108 Millionen Franken zur Abgeltung der pandemiebedingten Zusatz- und Mehrkosten von Spitälern, Pflegeheimen und Spitexdiensten im Kanton Basel-Stadt bewilligt. Das Geschäft war am Mittwoch dringlich behandelt worden.
Krankenhaus
Im Spital konnte dem sechsjährigen Andrea nicht mehr geholfen werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Nachtragskredit für die Jahre 2020 und 2021 wurde diskussionslos und einstimmig bewilligt. Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) sowie die Finanzkommission (FK) hatten sich ebenfalls ohne Gegenstimmen hinter den Antrag der Regierung gestellt, den Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) als wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung bezeichnete.

Für das Jahr 2020 werden die Zusatzkosten für das Personal und für den medizinischen Sachaufwand in den Spitälern auf 73 Millionen und für 2021 auf 27 Millionen Franken geschätzt. Dazu kommen die Zusatzkosten für Pflegeheime und Spitexinstitutionen von rund 8 Millionen Franken. Zusammengerechnet ergibt sich ein Betrag von rund 108 Millionen Franken.

Nicht mit einberechnet sind die Ertragsausfälle von Spitälern, die sich aus dem im Frühling 2020 ausgesprochenen Verbot von planbaren Eingriffen ergeben haben, wie Engelberger sagte. Die Regierung stelle sich auf den Standpunkt, dass hier der Bund in der Verantwortung steht. Eine Summe wird noch nicht genannt, man wolle erst die Jahresabschlüsse der Spitäler abwarten.

Die GSK hatte neben dem Nachtragskredit auch die Frage diskutiert, ob und in welcher Form der Kanton zusätzlich einen Corona-Bonus für das stark beanspruchte Personal ausrichten solle.

Um das Gesamtgeschäft nicht zu verzögern, verzichtete die Kommission aber darauf, einen Bonus in die Vorlage mit einzubauen. Als Kompromissvorschlag will die GSK die Regierung in einem späteren Zeitpunkt mit einer Motion beauftragen, zusammen mit den Spitälern ein entsprechendes Bonus-System zu entwickeln.

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