Wie die Gemeinde Welschenrohr mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, das Aufschneiden bis zum 31. August 2021 abzuschliessen.
Hecke
Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay
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Die Werkkommission informiert die Grundeigentümer der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen darüber, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, aufzuschneiden.

Seitlich hat das Aufschneiden auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Die Höhe des Aufschneidens beträgt bei Strassen 4,20 m, bei Gehwegen 2,50 m. Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken. Im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten sind keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher Einfriedungen und andere Gegenstände erlaubt.

Frist bis zum 31. August 2021

Zum Ausführen dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 31. August 2021 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Werkkommission das Aufschneiden auf Kosten der Eigentümer an. Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

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