Die Gemeinde Holderbank informiert, dass sie ab dem 1. April 2022 die Hundesteuer in Rechnung stellen wird.
peter bieri hund
Hunde sind für viele Menschen gute Freunde. (Symbolbild) - Pixabay
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Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. Januar 2022 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die jährliche Abgabe beträgt 120 Franken inklusive kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr.

Da der Kanton die Kontrollzeichen abgeschafft hat, wird die Gemeindeverwaltung den registrierten Hundehaltern (Stichtag 1. April 2022) die Hundesteuer in Rechnung stellen. Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von 50 Franken erhoben.

Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung (oder nicht für alle Hunde) erhalten haben, melden sich bis spätestens 20. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Holderbank.

Hunde müssen registriert sein

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank «Amicus» (ehemals Anis) registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Falls ein Hund weder gechippt noch lesbar tätowiert und registriert ist, holt man dies umgehend nach, ein Versäumnis zieht eine Anzeige sowie eine Busse nach sich.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend in der Datenbank «Amicus» notiert und der Gemeindeverwaltung Holderbank gemeldet werden. Hundehalter, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

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