Am kommenden Dienstag, dem 29. Juni, veranstaltet der TV Würenlos den alljährlichen «Schnellste Würenloser» Sprint.
Wer ist die schnellste Würenloserin? - TV Würenlos
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Alle Jungs und Mädchen aus Würenlos sind eingeladen, um den begehrten Titel zu rennen. Die Schnellsten pro Jahrgang qualifizieren sich für den Aargauer Final vom Swiss Athletics Sprint.

Normalerweise findet zu dieser Jahreszeit die traditionelle Würenloser Plauscholympiade statt, wo sich Kinder in Vierergruppen in Disziplinen wie Sackhüpfen, Unihockeyparcours, Schmierseifenbahn etc. messen können.

Das Highlight der Plauscholympiade ist jeweils der Sprint um den Titel der «schnellsten Würenloserin» und des «schnellsten Würenlosers», der auch Teil davon ist.

Wie bereits letztes Jahr musste dieser Event aber pandemiebedingt leider abgesagt und auf nächstes Jahr verschoben werden. Erfreulicherweise kann der Sprint aber als alleinstehender Anlass stattfinden.

Am Abend des 29. Juni ist es so weit: Angefangen bei den Jüngsten starten die Mädchen und Knaben getrennt in Vierergruppen auf der neuen Laufbahn im Ländli beim Schwimmbad.

Nach einem Vorlauf folgen anschliessend die Finalläufe, wo es noch einmal heissen wird «jetzt alles geh». Denn die schnellsten aus den Jahrgängen 2014-2006 qualifizieren sich für den Aargauer Final des Swiss Athletics Sprint, auch bekannt als «Schnellste Aargauer», der am 28. August in Brugg stattfinden wird.

Das Programm sieht wie folgt aus:

17.45-17.55 Uhr Anmeldung Jahrgänge 2015-2013 / Start: 18.00 Uhr

18.15-18.25 Uhr Anmeldung Jahrgänge 2012-2010 / Start: 18.30 Uhr

18.30-18.40 Uhr Anmeldung Jahrgänge 2009 und älter / Start: 18.45 Uhr

Der TV Würenlos freut sich, wenn möglichst viele Schülerinnen und Schüler dabei sind.

Startberechtigt sind alle Kinder (1.-9. Klasse) welche in Würenlos wohnhaft sind und anmelden kann man sich vorgängig via Website oder auch gleich vor Ort kurz vor dem Wettkampf.

Weitere Informationen zum genauen Programm, zur Anmeldung und zum Schutzkonzept sind zu finden unter tvwuerenlos.ch/sprint.

Die Eltern werden gebeten, die Kinder nicht zahlreich zu begleiten und das Schutzkonzept zu beachten.

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