

Turgi: Die Gemeinde informiert über die Hundetaxe und Leinenpflicht

Anfang Mai werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2021 versendet. Falls Hundehaltende noch Änderungen (Halterwechsel, Neuanschaffungen oder Todesfälle) haben, bitten wir, diese der Gemeindekanzlei bis am 16. April 2021 zu melden und eine Kopie des Heimtierausweises einzureichen.
Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und am Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten. Im Siedlungsgebiet sind die Hunde ebenfalls anzuleinen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist.
Hundekot
Hundekot gehört nicht auf landwirtschaftliche Wiesen, sieht auf Strassen, Wegen und in Parks unschön aus und ist ein Ärgernis für alle – vor allem jene, die in ein Häufchen hineintreten.
Deshalb möchten wir besonders diejenigen Hundebesitzer, die offenbar Mühe haben, ihre Pflichten als Hundehalter wahrzunehmen, an die Bestimmungen gemäss § 5 des Hundegesetzes erinnern.
Darin ist unter anderem auch festgehalten, dass Hundehaltende verpflichtet sind, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Widerhandlungen können vom Gemeinderat mit einer Busse bis zu CHF 2'000.00 geahndet werden.