Die Stadt Baden nimmt am Montag, 22. Februar 2021, die Poller in der Weiten Gasse in Betrieb.
Die weite Gasse in Baden.
Die weite Gasse in Baden. - Nau.ch / jpix.ch
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Mit der Inbetriebnahme der Poller soll das geltende Fahrverbot in der Weiten Gasse durchgesetzt werden. Ausserhalb der erlaubten Güterumschlagszeiten (werktags von 06.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr) verhindern die Poller die unerlaubte Zufahrt in die Weite Gasse. Für Lieferungen ausserhalb der Güterumschlagszeiten stehen 17 Güterumschlagsplätze rund um die verkehrsberuhigte Zone in der Innenstadt zur Verfügung. Anwohnende, Geschäftsführende und Eigentümer/innen von Liegenschaften geniessen weiterhin während 24 Stunden uneingeschränkte Zufahrt zu ihren Räumlichkeiten.

Funksender für Bedienung der Poller

Zu diesem Zweck stellte ihnen die Stadt gegen ein Depot einen Funksender für die Bedienung der Poller zur Verfügung. Die Verweildauer für Fahrzeuge dieses Personenkreises auf öffentlichem Grund (für den Güter- und/oder Personenumschlag) bleibt auf 15 Minuten beschränkt. Andere Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht behindert werden. Während der Woche vom 22. bis 28. Februar 2021 werden die Anlieferdienste durch Mitarbeitende einer Sicherheitsfirma mit einem Flyer auf die geltenden Vorschriften und die Güterumschlagsplätze hingewiesen.

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