

Sportanlagen Turgi öffnen unter Auflagen

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu lockern und Sporttrainings wieder zu erlauben. Dies unter der Voraussetzung, dass entsprechende Schutzkonzepte bestehen und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Der Gemeinderat hat in der Folge ein Schutzkonzept für die Sportanlagen Turgi erarbeitetet und entschieden, dass ab Montag, 25. Mai 2020, Sporttrainings in den Sportanlagen Turgi – unter den erwähnten Voraussetzungen – wieder möglich sind.
Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten jedoch Einschränkungen:
- Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen (inklusive Leitungspersonen), ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen (2 m Abstand, 10 m2 pro Person).
- Sportvereine, welche den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen möchten, haben vorgängig – basierend auf dem Schutzkonzept des jeweiligen Verbandes sowie des erarbeiteten Schutzkonzeptes für die Sportanlagen Turgi – ein auf seine Trainings angepasstes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Die notwendigen Schutzkonzepte (sowohl dasjenige des Sportverbandes als auch dasjenige des eigenen Vereins) sind vor Aufnahme des Trainingsbetriebes der Gemeindekanzlei einzureichen.
Das Schutzkonzept der Sportanlagen Turgi ist demnächst auf der Gemeindehomepage abrufbar.
Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen gelten ausschliesslich für den Breitensport. Für alle anderen Vereinsaktivitäten gilt bis vorläufig am 8. Juni 2020 nach wie vor ein grundsätzliches Ausübungsverbot.