Wie die Gemeinde Obersiggenthal informiert, kommt es vermehrt vor, dass Einwohner ihren Ein-, Um, oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden.
Die Schulanlage Unterboden in Obersiggenthal.
Die Schulanlage Unterboden in Obersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Einwohner gemäss Paragraf 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.

Dazu gehören auch Umzüge innerhalb einer Liegenschaft.

Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können sowohl am Schalter der Einwohnerdienste als auch online unter der auf der Gemeindewebseite veröffentlichten Internetseite gemeldet werden.

Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit. Einwohner werden gebeten, sich hierfür frühzeitig mindestens drei Wochen im Voraus bei den Einwohnerdiensten zu erkundigen.

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