

Neuenhof versendet die Hundetaxe-Rechnungen

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Die Gebühr beträgt 120 Franken. Die Hundetaxe wird im Mai 2022 in Rechnung gestellt.
Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen wie Neuanschaffungen, Tod des Hundes oder Halterwechsel dem Gemeindebüro Neuenhof bis 30. April 2022 telefonisch oder per E-Mail zu melden.
Gleichzeitig weist die Gemeinde alle Hundehaltenden auf die vom 1. April bis 31. Juli geltende Leinenpflicht im Wald und am Waldrand hin. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehaltenden sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.