

Neuenhof erinnert an Grabräumungen im Herbst 2023

Die gesamte Liste der Gräber findet sich auf der Webseite der Gemeinde Neuenhof.
Als Grabräumung ist das Entfernen von Grabsteinen oder -platten und der Bepflanzung zu verstehen.
Erdbewegungen (Ausgrabungen) erfolgen keine. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.
Das Entfernen durch Dritte ist möglich
Private Räumungen sind bis Ende August 2023 vorzunehmen. Vor der Wegnahme des Grabsteins ist das Bestattungsamt Neuenhof zu informieren.
Angehörige, die den Grabstein durch Dritte entfernen lassen, haben diesen einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, welcher vor der Entfernung dem Bestattungsamt Neuenhof vorzuweisen ist.
Nach Ablauf dieser Frist (ab September 2023) wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen/Gegenstände verfügen und die Räumung zulasten der Gemeinde veranlassen.
Zur vorgesehenen Grabräumung werden bei den Eingängen zum Friedhof Papprich sowie bei den Räumungsreihen Hinweistafeln angebracht.