

Leinenpflicht für Hunde in Birmenstorf

Wie die Gemeinde Birmenstorf berichtet, ist im Frühling das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand seit 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.
Alle Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.
In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht.