Die Gemeinde Birmenstorf bittet die Hundehalter, die Finanzverwaltung bis Ende April 2022 über allfällige Änderungen zu informieren.
Blick auf die Gemeinde Birmenstorf (AG). - Bezirk Baden
Blick auf die Gemeinde Birmenstorf (AG). - Bezirk Baden - Nau.ch / jpix.ch
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Die Hundesteuer beträgt 120 Franken pro Jahr und Hund und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres. Sie ist für Hunde im Alter von mehr als 3 Monaten obligatorisch. Anfang Mai 2022 stellt die Finanzverwaltung Birmenstorf die Hundesteuer 2022/2023 in Rechnung.

Um «Falschrechnungen» zu vermeiden, bittet die Gemeinde daher die Hundehalter, die Finanzverwaltung bis Ende April 2022 über allfällige Änderungen (Halterwechsel, neue Hunde, Tod) telefonisch oder via E-Mail zu informieren.

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