

In Birmenstorf AG gilt ein generelles Feuerwerksverbot

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am 20. Juli 2022 die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales verfügt bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
Dieses gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz im Siedlungsgebiet zulässig.
Generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der Prognose für die kommenden Tage in Kombination mit der anhaltenden Hitze hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. Juli 2022 ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk beschlossen.
Der Gemeinderat bedankt sich für das Einhalten des Verbots und wünscht den Birmenstorferinnen und Birmenstorfern auch ohne Feuerwerk eine schöne Bundesfeier. Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.