Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, wird der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr geändert. Das Zählerableseteam ist demnächst unterwegs.
Die Gemeinde Birmenstorf.
Die Gemeinde Birmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Wie bereits früher mitgeteilt, orientiert sich ab 2023 das Abrechnungsjahr für Strom nicht mehr am hydrologischen Jahr (1. Oktober bis 30. September).

Die Rechnungen der «Technischen Betriebe Birmenstorf» werden neu auf das Kalenderjahr abgestimmt, da immer mehr Tarifbestandteile auf den 1. Januar festgelegt werden.

Die steigende Volatilität an den Energiemärkten sowie Neuerungen in der Systemumgebung der Gemeinde Birmenstorf machen diesen Wechsel nötig.

Durch den Abrechnungswechsel haben die Kunden der TBB vorerst eine Abrechnung für die Zeit bis September 2022 erhalten.

Zählerableser sind unterwegs

Die weitere Abrechnung erfolgt dann im Verlaufe des Januars/Februars 2023 und beinhaltet die Monate Oktober bis Dezember 2022.

Dies bedeutet, die Zählerableser Edith und Benedikt Dänzer sowie Claudine und Rolf Kerber werden demnächst in den Quartieren unterwegs sein, um die Strom- und Wasserzähler für die Abrechnungsperiode Oktober 2022 bis Dezember 2022 abzulesen.

Die Verbraucher erleichtern dem Ableseteam die Tätigkeit wesentlich, indem sie die Zählerfassadenkasten frei zugänglich halten beziehungsweise dafür sorgen, dass deren Türen geöffnet werden können, ohne dass vorerst Hindernisse weggeräumt werden müssen.

Umstellung auf Akonto-Zahlung

Sollte zu Hause niemand anzutreffen sein, wird gebeten, auf der roten Meldekarte, welche in den Briefkasten gelegt wird, die aktuellen Daten des Stromzählers und/oder der Wasseruhr zu vermerken und diese innert drei Tagen den Technischen Betrieben Birmenstorf zurückschicken.

Ebenfalls ab 2023 wird auf Akontozahlungen umgestellt. Jeweils im April und August erhalten die Kunden eine Akonto-Rechnung.

Diese basieren auf einer Schätzung aus den Franken-Vorjahreszahlen und werden aufgrund der höheren Tarife mit dem Faktor 1,35 hochgerechnet, damit die Schlussrechnung keine zu hohen offenen Beträge ergibt.

Die Ablesungen erfolgen dann nur noch einmal jährlich jeweils im Zeitraum vom circa 10. Dezember bis circa 10. Januar.

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