Die Entwürfe zusammen mit weiteren erläuternden Unterlagen liegen von 19. Mai bis 17. Juni 2022 bei der Gemeindekanzlei Birmenstorf öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung von Birmenstorf (AG). - Bezirk Baden
Die Gemeindeverwaltung von Birmenstorf (AG). - Bezirk Baden - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Absatz 1 BauG öffentlich aufgelegt. Bei der vorliegenden Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung Kulturland handelt es sich um ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Entwürfe liegen zusammen mit weiteren, erläuternden Unterlagen vom Donnerstag, 19. Mai bis Freitag, 17. Juni 2022, bei der Gemeindekanzlei Birmenstorf öffentlich auf und können dort während der Bürozeit eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde Birmenstorf aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Absatz 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Solche sind schriftlich beim Gemeinderat Birmenstorf einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams am Freitag, 3. Juni 2022, von 16.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus Birmenstorf zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist der Gemeindekanzlei bis spätestens am Mittwoch, 1. Juni 2022, per E-Mail oder telefonisch anzumelden.

Ad
Ad