Wie die Stadt Baden berichtet, wurden zum 1. Januar 2023 die Zuschläge zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes erhöht.
Das Amtshaus in Baden.
Das Amtshaus in Baden. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Grundlage für das Energieförderprogramm bildet das Energiereglement, das im Oktober 2020 durch den Einwohnerrat genehmigt wurde.

Die Finanzierung wird über einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes in Baden sichergestellt.

Für eine schrittweise Einführung des Förderprogramms galten zu Beginn für alle Stromverbrauchenden reduzierte Zuschläge von 0,25 Rappen pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 50'000 Kilowattstunden, für jede zusätzliche Kilowattstunde ein tieferer Betrag von 0,15 Rappen pro Kilowattstunde.

Ab 2022 waren höhere Zuschläge von 0,4 Rappen pro Kilowattstunde respektive 0,25 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen.

Erhöhung wurde verschoben

Trotz der Lancierung von neuen Förderbeiträgen für Elektromobilität per 1. Januar 2022 konnte die geplante Erhöhung der Zuschläge um ein Jahr verschoben werden, da noch genügend Mittel vorhanden waren.

Dies änderte sich im Verlaufe des Jahres 2022. Die Anzahl der Fördergesuche nahm stark zu.

Immer mehr Einstellhallen werden mit Ladestationen ausgerüstet und die Nachfrage nach erneuerbaren Heizungen und Photovoltaik ist auch wegen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen gestiegen.

Unabhängig von der generellen Verteuerung

Die Erhöhung der Zuschläge ist nun notwendig für die stabile Weiterführung des Energieförderprogramms.

Die Erhöhung von 0,25 auf 0,4 Rappen pro Kilowattstunde verursacht pro Haushalt eine Mehrbelastung von 5 bis 15 Franken pro Jahr.

Diese ist unabhängig von der generellen Verteuerung der Strompreise ab 1. Januar 2023.

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