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Würenlingen erinnert an fällige Steuern
Wie die Gemeinde Würenlingen berichtet, können Steuerpflichtige noch bis spätestens 31. Oktober 2021 ihre provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern begleichen

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Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 sind per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren i Höhe von 35 Franken mit sich. Besteht Ende 2021 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2021 nicht möglich, wenden man sich noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden und zusätzliche Mahngebühren vermieden werden.
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