

Vier statt fünf Richter am Gericht Zurzach: Zwei Urteile aufgehoben

Die Mediensprecherin der Aargauer Gerichte, Nicole Payllier, bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung». In beiden Fällen waren die Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden.
Solche Urteile muss ein Bezirksgericht gemäss Strafprozessordnung in vollständiger Besetzung fällen: Neben dem Gerichtspräsidenten oder der Gerichtspräsidentin müssen auch vier Laienrichterinnen und Laienrichter anwesend sein. In den beiden Fällen vor Bezirksgericht Zurzach fehlte jeweils ein Richter - weil er in Quarantäne war.
Im kantonalen Gerichtsorganisationsgesetz ist zwar die Möglichkeit vorgesehen, dass auch in nicht vollständiger Besetzung verhandelt werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Doch die Strafprozessordnung des Bundes verlangt als übergeordnetes Recht eine vollständige Besetzung des Gerichts.
Diese Tatsache hat Auswirkungen. Die Verurteilten waren mit dem jeweiligen Urteil nicht einverstanden und gelangten ans Obergericht. Dieses hob die Urteile nun auf und wies die Fälle zur erneuten Beratung ans Bezirksgericht zurück.
Im ersten Fall wurde ein Mann unter anderem wegen mehrfacher versuchter räuberischer Erpressung, Geiselnahme, Nötigung, Drohung sowie einfacher Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen. Er wurde gemäss Angaben der «Aargauer Zeitung» zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Busse von 120 Franken verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an.
Im zweiten Fall verurteilte das Bezirksgericht einen Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Busse von 2000 Franken. Zudem sprach das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung gegen den Mazedonier aus.