Die Kantonspolizei führte im Ausserortsbereich in Leibstadt und Glashütte eine Geschwindigkeitskontrolle mit ihrem Lasermessgerät durch.
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Die Kantonspolizei Aargau. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau
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Die Kantonspolizei Aargau setzte ihr Lasermessgerät am Sonntag, 26. Juli, in Leibstadt ein. Auf dem gemessenen Streckenabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80km/h.

Am frühen Nachmittag erfasste die Polizei mit dem Lasermessgerät einen Mercedes AMG, der mit 193 km/h auf der Rheintalstrasse fuhr. Die Kantonspolizei stoppte das Fahrzeug, welches von einem 37-jährigen Deutschen mit Wohnsitz im Bezirk Zurzach gelenkt wurde.

Da er mit dieser massiven Geschwindigkeitsüberschreitung den sogenannten Rasertatbestand erfüllte, orientierte die Polizei die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Diese eröffnete umgehend eine Strafuntersuchung und ordnete die Sicherstellung des Fahrzeuges an. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis, zuhanden der Entzugsbehörde, ab.

Entzug der Führerausweise

Fünf weitere Automobilisten, darunter auch einen 29-jährigen Neulenker, wurden mit Geschwindigkeiten zwischen 120 km/h und 134 km/h erfasst. Sie mussten ebenfalls ihren Führerausweis vor Ort zuhanden der Entzugsbehörde abgeben.

Vier weitere Automobilisten fuhren zwischen 30 km/h und 34 km/h zu schnell. Sie durften weiterfahren, müssen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Entzug ihres Führerausweises rechnen.

Am Samstag, 25. Juli, kam zudem das Lasermessgerät in Glashütte zum Einsatz. Dabei wurde eine 33-jährige Schweizerin mit einer Geschwindigkeit von 125km/h, anstelle der erlaubten 80km/h, gemessen. Auch diese Lenkerin wurde an Ort und Stelle zur Anzeige gebracht und musste ihren Führerausweis zuhanden der Entzugsbehörde abgeben.

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