

Die Langwiesstrasse in Bad Zurzach wird zur Begegnungszone

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21), werden einige Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Begegnungszonen mit Tempo 30
Die Langwiesstrasse in Fahrtrichtung Neubergstrasse auf Höhe Parzelle 1297 wird zur Begegnungszone (ersetzt die Amtsblattausschreibung vom 27.10.1992, Zonensignal Tempo 30).
Die Langwiesstrasse in Fahrtrichtung Promenadestrasse auf Höhe Parzelle 1297 wird zum Ende der Begegungszone (ersetzt die Amtsblattausschreibung vom 27.10.1992, EndeZonensignal Tempo 30).
Die Neubergstrasse in Fahrtrichtung Langwiesstrasse auf Höhe Parzelle 1721 wird zur Begegnungszone – Ende Zonensignal Tempo 30.
In der Neubergstrasse in Fahrtrichtung Schützenweg auf Höhe Parzelle 1721 wird ein Zonensignal Tempo 30 installiert – Ende der Begegnungszone.
Einsprache kann fristgerecht eingereicht weden
Gegen diese Verfügung kann innerhalb der Auflagefrist zwischen dem 7. September bis 6. Oktober 2021 schriftlich und im Doppel gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 (Stand 1. Januar 2009) Einsprache beim Gemeinderat Bad Zurzach eingereicht werden.
Eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.