

Die Gemeinde Steinhausen bekommt ein neues Personalreglement

Der Gemeinderat Steinhausen beschliesst, gemäss den Erwägungen die Variante 2.9.2 (im Grundsatz Eins-zu-eins-Übernahme der kantonalen Regelungen, Steinhauser Eigenheiten sollen möglich sein) weiterzuverfolgen, hierbei ist die Kostenneutralität gegenüber dem heutigen Lohnsystem einzuhalten.
In den Bereichen der übrigen drei Änderungsgruppen (2.14.2 bis 2.14.4) sind die finanziellen Auswirkungen jeder einzelnen Massnahme nachvollziehbar aufzuzeigen.
Die Inkraftsetzung des neuen Personalreglements wird auf 1. Januar 2024 festgelegt.
Für die Umsetzung wurden 50'000 Franken bewilligt
Der Gemeinderat genehmigt ein Kostendach von 50'000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) für die externe Unterstützung der Umsetzung der Totalrevision des Personalreglements (inklusive Verordnung, Lohnbuchhaltung und so weiter).
Die konkrete Umsetzung der Totalrevision des Personalreglements wird der Geschäftsleitung übertragen.
Bei der Totalrevision des Personalreglements ist die Zusammenarbeit der Gemeinde Steinhausen mit anderen Gemeinden und dem Kanton zwingend.
Der Gemeinderat erwartet im Minimum einen monatlichen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten und den Miteinbezug der Mitarbeitenden.