Wie die Gemeinde Horn berichtet, wurde dem Reglement über die Erschliessungsbeiträge, Ersatzabgaben und Gebühren die Genehmigung erteilt.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Am 26.11.2021 ging bei der Gemeinde der Entscheid des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau vom 25.11.2021 (Entscheid Nr. 503/2021) zur Genehmigung des Reglements über die Erschliessungsbeiträge, Ersatzabgaben und Gebühren (Perimeterreglement) ein.

Aus diesem Entscheid kann entnommen werden, dass der Kanton das Reglement vorbehaltslos die Genehmigung erteilt hat.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das neue Reglement über die Erschliessungsbeiträge, Ersatzabgaben und Gebühren (Perimeterreglement) auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Das neue Reglement ist ab sofort auf der Homepage aufgeschaltet.

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