Wie die Gemeinde Horn berichtet, wird auf die erneute Urnenabstimmung verzichtet und die Gemeindeversammlung im Januar 2022 physisch durchgeführt.
Gemeindeversammlung (Symbolbild). - Keystone
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Die seit März 2020 andauernde Corona-Krise beeinflusst nach wie vor das Zusammenleben in der Schweiz. So hat der Bundesrat am 13. September 2021 seine stark ausgeweitete Covid-19-Zertifikatspflicht angeordnet, z.B. für Innenbereich von Restaurants, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben.

Die Zertifikatspflicht gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022. Ganz ausgenommen von der Zertifikatspflicht und auch von personellen Beschränkungen sind insbesondere Gemeindeversammlungen.

Gemeindeversammlungen sind mit den üblichen Schutzmassnahmen (Schutzkonzeptpflicht) also durchführbar.

Schutzkonzept und Hygienemassnahmen

Der Gemeinderat hat sich zur Durchführung der Budgetgemeindeversammlung beraten und ist aus heutiger Sicht überzeugt, dass mit einem Schutzkonzept und sinnvollen Hygienemassnahmen, namentlich Händedesinfektion, Maskenpflicht während der Gemeindeversammlung, Verzicht auf den Neujahrsapéro, eine Durchführung der Gemeindeversammlung im Januar 2022 möglich ist.

Aus diesen Überlegungen wird auf die erneute Ansetzung einer Urnenabstimmung, statt Gemeindeversammlung, verzichtet und die Gemeindeversammlung physisch durchgeführt.

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