

Abstimmungsmaterial: Reduzierter Versand ohne Diskriminierung

Um Ressourcen zu schonen, wurden in der Stadt Arbon bisher erläuternde Abstimmungsunterlagen jeweils nur an eine Person pro Haushalt geschickt, nämlich an den sogenannten Haushaltsvorstand. Im städtischen Einwohnerregister wurde bei Familien in der Regel der Mann als solcher erfasst.
Im kürzlich eingereichten parlamentarischen Vorstoss «Zustellung von erläuterndem Abstimmungsund Wahlmaterial» wird dieses Vorgehen infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat an seiner Sitzung vom 25. Januar mit der Thematik auseinandergesetzt. Er kommt zum Schluss, dass die bisherige Praxis nicht zeitgemäss und diskriminierend sei.
Weiterhin soll pro Haushalt in der Regel nur eine Person erläuterndes Abstimmungsmaterial erhalten. Neu und ab sofort hingegen ist die Bestimmung des Haushaltsvorstands keine Frage des Geschlechts mehr. Stattdessen wird der Haushaltsvorstand künftig zufällig festgelegt.
Weiterhin haben stimmberechtigte Personen die Möglichkeit, persönliche Änderungswünsche bei der Zustellung der Botschaften den Einwohnerdiensten zu melden. Dies betrifft etwa Personen, die bis anhin keine Botschaften erhalten haben und diese in Zukunft wünschen, oder Haushalte, die bisher mit mehreren Botschaften beliefert wurden und neu nur noch ein Exemplar erhalten möchten.