Wie die Gemeinde Walzenhausen berichtet, ist für bewilligungspflichtige Vorhaben ein vollständiges Baugesuch einzureichen.
Bahnhofplatz in Walzenhausen (AR).
Bahnhofplatz in Walzenhausen (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Baugesuch hat alle Unterlagen zu enthalten, welche zur sachgemässen Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.

Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben muss in jedem Fall zwingend das Baugesuchformular B01 ausgefüllt und bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

Je nach Bauvorhaben sind weitere Zusatzformulare erforderlich.

Die einheitlichen Baugesuchformulare sind verfügbar

Das Departement Bau und Volkswirtschaft stellt die einheitlichen Baugesuchformulare zur Verfügung. Periodisch erfolgen inhaltliche Überarbeitungen.

Die aktuellen Baugesuchformulare sind auf der Webseite Appenzell Ausserrhoden abrufbar. Auf der Webseite der Gemeinde findet sich im Online-Schalter ein Link zu den Dokumenten.

Die Formulare können als PDF-Dateien heruntergeladen, am Bildschirm ausgefüllt sowie ausgedruckt oder gespeichert werden.

Bei Fragen steht das Bauverwaltungsteam zur Verfügung.

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