Wie die Gemeinde Walzenhausen meldet, wurde Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2022 betreffend «Mobilfunkinitiative» abgewiesen.
Gemeinde Walzenhausen (AR).
Gemeinde Walzenhausen (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Urteil vom 15. Dezember 2022 hat das Obergericht Appenzell Ausserrhoden die Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2022 betreffend Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» abgewiesen.

Das Obergericht hat somit auch den Entscheid des Gemeinderates Walzenhausen vom 20. September 2021 geschützt.

In der Zwischenzeit hat das Initiativkomitee den Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht weitergezogen.

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